Palliativmedizin

  • Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer fortschreitenden Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung. Ist ein Tumorleiden so weit fortgeschritten, dass das Lebensende näher rückt, setzt die Palliativmedizin ein. Bei ihr stehen nicht mehr Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern der Erhalt von Lebensqualität, Schmerzlinderung, die Beseitigung anderer Beschwerden sowie Zuwendung und Nähe.
  • Palliativmedizin umfasst die Behandlung und Betreuung von Patienten und deren Angehörigen.
  • Palliativmedizin ist interdisziplinär und multiprofessionell, verschiedene Berufsgruppen und Fachrichtungen in der medizinischen Versorgung arbeiten in einem Team miteinander.
  • Palliativmedizin bejaht das Leben und akzeptiert das Sterben als normalen Prozess. Sie will den Tod weder beschleunigen noch hinauszögern.
  • Ziel in der Palliativmedizin ist der Erhalt der bestmöglichen Lebensqualität bis zum Tod. Das bedeutet für uns, die Lebensqualität durch eine Veränderung der aktuellen Situation zu verbessern und Unterstützung bei der Bewältigung belastender Beschwerden und Behinderungen zu geben.
  • Besteht beim Patienten Bedarf für eine Palliativversorgung, wird zunächst geklärt, welche Symptome den Patienten am meisten belasten und welche Wünsche bei Patienten und Angehörigen im Vordergrund stehen. Je nachdem, wie komplex das Krankheitsbild, die individuelle Situation und die sich daraus ergebenden palliativen Maßnahmen sind, wird die Entscheidung für eine Form der Palliativversorgung getroffen. Man unterscheidet dabei grob zwischen Angeboten der allgemeinen (APV) und der spezialisierten Palliativversorgung (SPV). Darüber hinaus gibt es übergreifende Angebote wie stationäre Hospize oder Hospizdienste
  • allgemeine Palliativversorgung
  • spezialisierte Palliativversorgung
  • Sind die Beschwerden der Patienten noch nicht so stark ausgeprägt, werden meist Maßnahmen der allgemeinen Palliativversorgung gewählt. Das sind z. B. palliativtherapeutische Interventionen auf einer Krankenhausstation, in einer Pflegeeinrichtung, durch einen Pflegedienst oder (ambulant) beim Hausarzt.
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung kommt zum Einsatz, wenn das Beschwerdebild komplexer oder die einzelnen Symptome sehr ausgeprägt sind und nur durch spezialisierte Fachkräfte wirksam behandelt werden können. Die spezialisierte Versorgung muss von einem Arzt verordnet werden.Sie erfolgt entweder ambulant oder stationär. Im ambulanten Bereich ist die spezialisierte Palliativversorgung gesetzlich verankert als SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung). Sie wird in der Regel von einem Team aus qualifizierten Ärzten, Pflegekräften, Psycho- und Physiotherapeuten (Palliative Care Team) übernommen und soll es ermöglichen, dass auch schwer kranke Patienten weiter in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Anspruch auf diese Versorgung haben gesetzlich krankenversicherte Krebspatienten, denen es sehr schlecht geht oder bei denen die Sterbephase absehbar ist. Jeder niedergelassene Haus-, Facharzt oder Krankenhausarzt kann die SAPV beantragen.